Die WHO im Lichte des deutschen Grundgesetzes
Der Fachanwalt für Medizinrecht Carlos A. Gebauer nimmt in seinem Vortrag die Weltgesundheitsorganisation WHO unter die Lupe.
Staaten - auch die Bundesrepublik Deutschland - können eigene Aufgaben ihren Bürgern gegenüber an überstaatliche Institutionen übertragen. Die Europäische Union ist eine solche überstaatliche Einrichtung, ebenso wie die Vereinten Nationen oder die NATO. Auch die WHO (die Weltgesundheitsorganisation) tritt als überstaatliche Institution auf. Ihre Idee ist, grenzüberschreitenden Gesundheitsschutz herbeizuführen, da Krankheiten keine Ländergrenzen kennen. Aktuell ist die WHO in die Kritik geraten, da sie mit möglicherweise allzu restriktiven Freiheitseinschränkungen gesundheitsschützend agieren möchte. Die Menschen- und Bürgerrechtsgarantien des Grundgesetzes schützen in Deutschland vor verfassungswidrigen Gesundheitsmaßnahmen.
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