Das neue Wohnungseigentumsgesetz klipp und klar
Am 1.12.20 trat das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEMoG) in Kraft. Es ist die umfassendste Modifizierung seit Inkrafttreten im Jahr 1951 und bringt zahlreiche Veränderungen mit. Einfache Mehrheit bei Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, Vereinfachung baulicher Maßnahmen einzelner Miteigentümerinnen und Mieteigentümer, Freiflächen können Sondereigentum werden, Anspruch auf zertifizierte Verwaltung, stärkere Stellung der Verwaltung, flexiblere Eigentümerversammlungen, Umlaufbeschlüsse mit einfacher Mehrheit möglich, Änderungen zur Betriebskostenabrechnung u.v.m.
Eintrittspreise
54 €